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AGB

1) Allgemeines


Vertragsbedingungen


Die vorliegenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages, der von einem Kunden mit ReMindset GmbH (nachfolgend „ReMindset“) abgeschlossen wird und regeln sämtliche Beziehungen zwischen Kunde und ReMindset. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.


 


2) Grundsätze

Leistungen ReMindset


ReMindset erbringt im Rahmen eines Auftrags Leistungen (physisch und digital) zugunsten des Kunden oder eines von diesem bezeichneten Dritten im Bereich Unternehmensberatung.



Treuepflicht / Geheimhaltungspflicht


ReMindset verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. ReMindset verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Kunden erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
 


Beizug Dritter


Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Kunden veranlasst ReMindset Leistungen Dritter, die ReMindset für die Realisierung des Auftrages benötigt. Diese Drittarbeiten werden vorgängig (gemäss Offerte) vom Kunden genehmigt.



Aufbewahren von Unterlagen


ReMindset verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Daten usw. für die Dauer von einem Jahr nach Abschluss des Auftrages aufzubewahren. Darüber hinaus ist er ohne anderslautende schriftliche Weisung des Kunden von der weiteren Aufbewahrung befreit.



Eigenwerbung / Referenzen


ReMindset ist berechtigt, den Firmennamen und den Auftragstitel zum Zwecke der Eigenwerbung/Referenzen auf der eigenen Website und in sämtlichen Medien zu verwenden. Bilder und allfällige Zitate dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden veröffentlicht werden.

Urheberrecht


Die Urheberrechte an allen von ReMindset geschaffenen intellektuellen Werken (z.B. Geschäftsmodell) und visuellen Werken (z.B. Visualisierungen von digitalen Ökosystemen) gehören ausschliesslich ReMindset. ReMindset kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verfügen. Davon ausgenommen sind intellektuelle und gestalterische Elemente und Texte, welche der Kunde zuhanden von ReMindset liefert und von ReMindset übernommen werden. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Kunde ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis von ReMindset nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken von ReMindset vorzunehmen. ReMindset ist berechtigt, seine Urheberschaft an dem von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.



Nutzungsrecht / Nutzungsumfang visueller Werke

Die vereinbarten Nutzungsrechte an intellektuellen und visuellen Werken (z.B. Visualisierung digitales Ökosystem) von ReMindset gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Kunden über. Der Umfang des Nutzungsrechts der durch von ReMindset geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von ReMindset geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Kunden ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, während der Zeitdauer des Vertragsverhältnisses und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Kunde die Zustimmung von ReMindset einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend der Absprache unter den Parteien zu entschädigen.

 
Haftung Allgemein
Die Haftung von ReMindset für eigenes Handeln wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. ReMindset haftet nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen beigezogener Dritter und ebenso wenig für aus solchen Lieferungen und Leistungen entstandene Schäden. Insbesondere haftet ReMindset nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte/Dienstleistungen oder entgangenen Gewinn. ReMindset garantiert nicht das Erreichen von allfälligen Zielen des Kunden und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich messbaren Zielen als Vertragsbestandteil.
Kann eine Leistung durch ReMindset aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Materialien durch den Kunden oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Kunde den daraus entstehenden Schaden oder entgangenen Gewinn zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände bei ReMindset werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.



3) Honorar und Rechnungsstellung

Offerte und Honorarabrechnung


Für umfangreiche Projekte erstellt ReMindset eine schriftliche Offerte. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Kunden durch ReMindset rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.



Reduktion oder Annullierung des Auftrags


Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat ReMindset Anrecht auf:
Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit.
Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter.
Darüber hinaus hat ReMindset das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei ReMindset.



Berater- und Vermittlungskommissionen


Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich ReMindset. Sie sind dem Kunden weiterzugeben, wenn ReMindset seine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung dem Kunden voll in Rechnung stellt.

Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Bei grösseren und längerdauernden Aufträgen kann ReMindset seine bereits erbrachten Leistungen monatlich oder gemäss vereinbarter Teilzahlung in Rechnung stellen.
Das Zahlungsziel der Rechnungen von ReMindset beträgt 21 Tage.



Zahlungsverzug


Wird eine Rechnung von ReMindset nicht innerhalb der Zahlungsfrist vollständig bezahlt, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Verzug ist ReMindset berechtigt, dem Kunden die entstehenden Mehraufwendungen in folgender Höhe in Rechnung zu stellen:

1. Mahnung / Zahlungserinnerung: keine Zusatzkosten
2. Mahnung: pauschal CHF 50.–
3. Mahnung: pauschal CHF 100.–

Ab Fälligkeitsdatum der Rechnung: Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. auf den offenen Rechnungsbetrag.

Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung durch den Kunden, ist ReMindset berechtigt, vom Vertrag fristlos zurückzutreten, die geleisteten Arbeiten umgehend zu rapportieren und die Forderungen gegenüber dem Kunden einem Inkassobüro zu übergeben. Die Kosten des Inkassobüros (weitere Mahnkosten und Betreibungskosten) gehen zu Lasten des Kunden und sind von ihm anerkannt.



4) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen Kunde und ReMindset unterstehen dem schweizerischen Recht. Soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ReMindset nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts.

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von ReMindset in Richterswil und somit der Gerichtsbezirk Horgen, Kanton Zürich.


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